Der Nationalpark Hohe Tauern ist bemüht, seine Website im Einklang mit dem Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG) idgF zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (ABl. L 327 vom 2.12.2016, S. 1) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.hohetauern.at.
Inhalte dieser Seite:
Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit Konformitätsstufe AA der "Richtlinien für barrierefreie Webinhalte Web – WCAG 2.1" bzw. mit dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 V2.1.2 (2018-08) vereinbar. Die Unvereinbarkeiten und Ausnahmen sind nachstehend aufgeführt.
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:
Inhalte von Dritten, beispielsweise Studien oder Präsentationsmaterialien von externen Personen, Social Media Elemente, die nicht im Einflussbereich des Nationalparks Hohe Tauern liegen, sind von der Richtlinie (EU) 2016/2102 ausgenommen. Für diese Inhalte Dritter kann bezüglich Vereinbarkeit mit Barrierefreiheitsbestimmungen keine Aussage getroffen werden.
Die PDF-Dokumente und Office-Dokumente sind nicht barrierefrei. Beispielsweise sind PDF-Dokumente nicht getaggt, sodass sie von Screenreader-Benutzern nicht oder nur unzureichend erfasst und genutzt werden können. Damit das WCAG Erfolgskriterium 4.1.2 (Name, Rolle, Wert) nicht erfüllt.
Videos: Unsere Videos verfügen über keine Untertitel und sind daher nicht barrierefrei.
Bilder: Unsere Bilder sollten alle über einen Alternativtext verfügen, sodass diese Information für Screenreader-Benutzer zugänglich ist. Sollte Ihnen ein Bild ohne Alternativtext auffallen, geben Sie uns bitte umgehend Bescheid.
Es kann sein, dass teilweise Formulare (Anmeldung, Shop Bestellung etc.) Fehlfunktionen in der Auslesbarkeit aufweisen. Sollte Ihnen hier ein Problem auffallen, geben Sie uns bitte umgehend Bescheid.
Wir haben uns bemüht die Homepage kontrastreich zu gestalten. Sollte Ihnen der Kontrast von einigen Elementen nicht ausreichen, informieren Sie uns bitte darüber.
Links in der Website unterscheiden sich in der Regel nur durch Unterstreichen vom Fließtext.
Diese Erklärung wurde am 22. September 2020 erstellt.
Die Bewertung der Vereinbarkeit der Website mit dem WZG zur Umsetzung der Anforderungen der Richtlinie (EU) 2016/2102 erfolgte in Form eines Selbsttests nach WCAG 2.1 im Konformitätslevel AA im September 2020. Die Homepage wurde 2018 komplett überarbeitet und bereits bei der Überarbeitung auf Barrierefreiheit geachtet (damaliger Stand: Konformitätsstufe A der WCAG 2.0 Richtlinie umgesetzt). Einzelne Seiteninhalte werden von der Web-Redaktion bei Veröffentlichung neuer Inhalte regelmäßig geprüft.
Die Angebote und Services auf dieser Website werden soweit im Rahmen der Möglichkeiten laufend verbessert, ausgetauscht und ausgebaut. Dabei ist uns die Bedienbarkeit und Zugänglichkeit ein großes Anliegen.
Wenn Ihnen Barrieren auffallen, die Sie an der Benutzung unserer Website behindern – Probleme, die in dieser Erklärung nicht beschrieben sind, Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen – so bitten wir Sie, uns diese per E‑Mail mitzuteilen.
Wir werden Ihre Anfrage prüfen und gegebenenfalls nach Möglichkeit Korrekturen vornehmen.
Sämtliche Mitteilungen und Anregungen senden Sie uns bitte an
Kontakt:
Verein des Sekretariat des Nationalparkrates Hohe Tauern, Nationalpark Hohe Tauern
Kirchplatz 2
9971 Matrei in Osttirol
Österreich
E-Mail:
Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mit beschränkter Haftung (FFG) wenden. Die FFG nimmt über das Kontaktformular Beschwerden auf elektronischem Weg entgegen: https://www.ffg.at/form/kontaktformular-beschwerdestelle
Die Beschwerden werden von der FFG dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, durch den Bund oder einer ihm zuordenbaren Einrichtung beziehen.
Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die FFG dem Bund oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.
Weiere Informationen zum Beschwerdeverfahren finden Sie unter: https://www.ffg.at/barrierefreiheit/beschwerdestelle